Mehr Sicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer.
Subsidiärhaftung bedeutet die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Lohnsteuerbeiträge. Generell ist das Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber verpflichtet, die benannten Beiträge für seine Angestellten zu entrichten.
Eine Subsidiärhaftung soll den Arbeitnehmer schützen und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Durch die Anwendung der Tarifverträge des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) wird das Risiko der Subsidiärhaftung auf ein Minimum reduziert. Mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaften und des Finanzamtes (siehe Downloadbereich) bestätigen wir zudem die regelmäßige Zahlung der relevanten Beiträge.